BWBetreuungsweisung
LWLeseweisung
MuTMotivation und Training
TOATäter-Opfer-Ausgleich
STKSozialer Trainingskurs
AATAnti-Aggressivitätstraining®
BLITZGruppenpädagogische Einmalintervention
habadEHREKulturübergreifendes Projekt für mehr Respekt und Toleranz
LiQuittJugendschuldner*innen- und Insolvenzberatung
FPFanprojekt Regensburg

STK

Seit 1982 werden vom Kontakt Regensburg e.V. Soziale Trainingskurse durchgeführt. Die Kurse werden für zahlreiche Jugendämter der Oberpfalz und Niederbayern angeboten.

Der Soziale Trainingskurs ist ein sozialpädagogisches Instrument für delinquente Jugendliche und Heranwachsende zur Erweiterung und Stärkung der sozialen Kompetenzen mit dem Ziel künftig ein selbstverantwortliches und straffreies Leben zu führen.

ZIELGRUPPE

Der soziale Trainingskurs richtet sich an straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren
> die unabhängig von Delikt und Geschlecht
> einmal oder mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind
> und Entwicklungsdefizite und/oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld haben.

 Ausschlusskriterien:
> akute psychische Erkrankung
> langjährige Suchtmittelabhängigkeit
> mangelnde Sprachkenntnisse
> mangelnde kognitive Fähigkeiten

ZUGANGSMÖGLICHKEITEN

> Zuweisung durch das Jugendgericht nach §10 JGG i.V.m. §§27, 29 bzw. 41 SGB VIII als ambulante Maßnahme
> Bewährungsauflage nach §23 JGG
> Freiwillige Teilnahme nach Abklärung der Kostenübernahme

ZIELE

Durch die pädagogische Arbeit in der Gruppe sollen die jungen Menschen befähigt werden, sich mit ihrer persönlichen Situation konstruktiv auseinanderzusetzen und Kompetenzen zu entwickeln, um ihre Zukunft aktiv zu gestalten.

Im Einzelnen werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der sozialen Kompetenzen
  • Einsichtsvermittlung bezüglich eigener und fremder Bedürfnisse
  • Erweiterung der Empathiefähigkeit
  • Erlernen von Toleranz
  • Entwicklung von Problembewusstsein
  • Förderung von Planungsfähigkeit und aktiver Zukunftsgestaltung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbständigkeit
  • Reflexion und Auseinandersetzung mit der eigenen Tat und dadurch bedtroffenen Personen
  • Erlernen von adäquaten Konflikt- und Problemlösungsstrategien

INHALTE UND METHODEN

Die Methode der Sozialen Gruppenarbeit ist die zentrale Herangehensweise, um ein nachhaltiges und effizientes soziales Lernen zu ermöglichen.

Folgende Inhalte sind wesentliche Bausteine der Maßnahme:

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat anhand eines Keliktberichts
  • Gezielter Einsatz von Impact-Techniken
  • Austausch und Diskussion innerhalb der Gruppe un konstruktive Kritik/ Rückmeldung durch die Gruppe und die Kursleitung
  • Gruppenübungen
  • Wissenvermittlung zu verschiedenen Themen, z.B. Straffälligkeit, Notwehr, Sucht
  • Themenspezifische Einheiten, wie z.B. Gewalt, Prvokationen, soziales Umfeld, Zukunftsplanung, Alkohol und Drogen u.s.w.

ABLAUF

  • Vor Beginn des Kurses findet ein Vorgespräch mit jeder/m Jugendlichen bzw. Heranwachsenden statt. Die Einladung erfolgt schriftlich. Bei Minderjährigen ist erforderlich, dass mindestens ein erziehungsberechtigter Elternteil beim Gespräch anwesend ist.
  • Die Dauer des STK beträgt insgesamt 36 Stunden verteilt auf 9- 12 Treffen mit je drei bis vier Kursstunden. Die Treffen finden im wöchentlichen oder im zweiwöchentlichen Turnus, werktags ab frühestens 16:30 Uhr statt. Je nach Kursort ist mit ein bis zwei Sonntags- oder Samstagsterminen (4- 6 Stunden) zu rechnen. Bei der Terminierung der einzelnen Kurstage wird, soweit möglich und sinnvoll, auf die individuelle Arbeits- Ausbildungs- Schulsituation der Teilnehmenden Rücksicht genommen.
  • Verpasste Kursinhalte müssen am Ende der Maßnahme durch ein bis zwei Zusatztermine nachgeholt werden.
  • Die Gruppengröße umfass 8 Teilnehmende.
  • Während der laufenden Maßnahme sind Einzelberatungstermine möglich
  • Bei erfolgreicher Maßnahmenteilnahme wird ein Abschlussbericht erstellt, der an das Jugendgericht, das Amt für Jugend und Familie/Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshilfe weitergeleitet wird. Bei Kursabbruch werden Jugendgerichtshilfe, Gericht und Bewährungshilfe benachrichtigt.
  • Ein Kursausschluss ist auf Grund von Fehlzeiten oder Fehlverhalten möglich. Bei Kursauschluss entscheidet das Jugendgericht über die Konsequenzen.
  • Der Sozialen Trainingskurs wird von zwei Sozialpädagogen/-innen (Diplom/Bachelor) durchgeführt.

STK-SKOLL

Seit 2016 werden vom Kontakt Regensburg e.V. auch Soziale Trainingskurse mit dem Schwerpunkt Selbstkontrolltraining (STK/SKOLL) durchgeführt. Dieses Kursangebot richtet sich vor allem an die Jugendämter der Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg und Landkreis Kelheim, da die Maßnahme nur in Regensburg angeboten wird.

Der Soziale Trainingskurs/SKOLL ist eine geschlechts- und substanzübergreifende, gruppenpädagogische Frühintervention für Jugendliche und junge Erwachsene um einen verantwortungsbewussten Umgang bei riskanten Konsumverhalten (Drogen, Alkohol, Medien, Glücksspiele) zu erlangen.

Seit 2016 werden vom Kontakt Regensburg e.V. auch Soziale Trainingskurse mit dem Schwerpunkt Selbstkontrolltraining (STK/SKOLL) durchgeführt. Dieses Kursangebot richtet sich vor allem an die Jugendämter der Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg und Landkreis Kelheim, da die Maßnahme nur in Regensburg angeboten wird.

Der Soziale Trainingskurs/SKOLL ist eine geschlechts- und substanzübergreifende, gruppenpädagogische Frühintervention für Jugendliche und junge Erwachsene um einen verantwortungsbewussten Umgang bei riskanten Konsumverhalten (Drogen, Alkohol, Medien, Glücksspiele) zu erlangen.

ZIELGRUPPE STK-SKOLL

Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren

  • die gegen das BtMG verstoßen haben, bzw. die bei ihrer Straftat(en) unter erheblichen Einfluss von Drogen oder Alkohol standen
  • deren Umgang mit Drogen/ Alkohol/ Spielsucht einer Aufarbeitung bedarf

 Ausschlusskriterien:

  • akute psychische Erkrankung
  • langjährige Suchtmittelabhängigkeit
  • mangelnde Sprachkenntnisse
  • mangelnde kognitive Fähigkeiten

ZUGANGSMÖGLICHKEITEN STK-SKOLL

> Zuweisung durch das Jugendgericht nach §10 JGG i.V.m. §§27, 29 bzw. 41 SGB VIII als ambulante Maßnahme
> Bewährungsauflage nach §23 JGG
> Freiwillige Teilnahme nach Abklärung der Kostenübernahme

ZIELE STK-SKOLL

Durch die pädagogische Arbeit in der Gruppe sollen die jungen Menschen befähigt werden, sich mit ihrer persönlichen Situation, allen voran ihrem Konsumverhalten konstruktiv auseinanderzusetzen und Kompetenzen zu entwickeln, um ihren Konsum zu kontrollieren oder gänzlich einzustellen. Die Abstinenz steht dabei nicht unbedingt im Mittelpunkt.

 Im Einzelnen werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

  • Einstellung/ Reduzierung des Konsums
  • Entwicklung von Problembewusstsein bzgl. riskanter Konsum- und Verhaltensmuster
  • Aufbrechen von eingefahrenen Konsum- und Verhaltensmuster
  • Auseinandersetzung mit eigenen riskanten Denkweisen und Einstellungen
  • Vermittlung von alternativen Handlungs- und Problemlösungsstrategien
  • Stärkung und Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit für den eigenen Konsum sowie Förderung der Selbstwirksamkeit und Selbstkontrolle
  • Entwicklung und Verbesserung sozialer Kompetenzen
  • Steigerung der Konfliktfähigkeit und Umgang mit Stress
  • Entwicklung von Frustrationstoleranz
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbständigkeit

INHALTE UND METHODEN STK-SKOLL

Die Methode der Sozialen Gruppenarbeit ist die zentrale Herangehensweise, um ein nachhaltiges und effizientes soziales Lernen zu ermöglichen.
Zentrale Bausteine des STK/SKOLL sind:

  • Erarbeitung von Zielen hinsichtlich des Konsums und Entwicklung eines individuellen Trainingsplans
  • Regelmäßige Besprechung der individuellen Trainingspläne um die eigenen Ziele und Fortschritte zu reflektieren
  • Aufzeigen von gesunder Verhaltensalternativen
  • Ständiger Austausch in der Gruppe und Rückmeldungen durch die Gruppe und die Kursleitung
  • Umgang mit Suchtdruck, Krisen, Stress
  • Freizeit- und erlebnispädagogische Elemente
  • Reflexion und Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat
  • Wissensvermittlung über das Thema „Sucht und Drogen“
  • Themenspezifische Einheiten, wie zB, soziales Umfeld, Zukunftsplanung, Risikosituationen, Selbstwert, Stärken/ Schwächen usw.

ABLAUF UND RAHMENBEDINGUNGEN STK-SKOLL

  • Vor Beginn des Kurses findet ein Vorgespräch mit jeder/m Jugendlichen bzw. Heranwachsenden statt. Die Einladung erfolgt schriftlich. Bei Minderjährigen ist erforderlich, dass mindestens ein erziehungsberechtigter Elternteil beim Gespräch anwesend ist.
  • Die Dauer des STK/SKOLL beträgt insgesamt 36 Stunden verteilt auf 9- 12 Treffen mit je drei bis vier Kursstunden. Die Treffen finden im wöchentlichen oder im zweiwöchentlichen Turnus, werktags ab frühestens 16:30 Uhr statt. Es ist mit ein bis zwei Sonntagsterminen (4- 6 Stunden) zu rechnen. Bei der Terminierung der einzelnen Kurstage wird, soweit möglich und sinnvoll, auf die individuelle Arbeits- Ausbildungs- Schulsituation der Teilnehmenden Rücksicht genommen.
  • Verpasste Kursinhalte müssen am Ende der Maßnahme durch ein bis zwei Zusatztermine nachgeholt werden.
  • Die Gruppengröße umfasst 8 Teilnehmend.
  • Während der laufenden Maßnahme sind Einzelberatungstermine möglich.
  • Bei erfolgreicher Maßnahmenteilnahme wird ein Abschlussbericht erstellt, der an das Jugendgericht, das Amt für Jugend und Familie/Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshilfe weitergeleitet wird. Bei Kursabbruch werden Jugendgerichtshilfe, Gericht und Bewährungshilfe benachrichtigt.
  • Ein Kursausschluss ist auf Grund von Fehlzeiten oder Fehlverhalten möglich. Bei Kursauschluss entscheidet das Jugendgericht über die Konsequenzen.
  • Der Soziale Trainingskurs/ SKOLL wird von zwei Sozialpädagogen/-innen (Diplom/Bachelor) durchgeführt. Mindestens eine Kursleitung ist SKOLL-Trainer/in.
Ansprechpartner/innen
KURSORTE

STK:

  • Regensburg
  • Deggendorf
  • Cham
  • Landshut

STK-SKOLL:

  • Regensburg
ZUSATZINFO UND DOWNLOAD

Zugang:

  • Der Soziale Trainingskurs wird als „ambulante Maßnahme“ vom Jugendgericht nach §10 JGG i.V.m. §§ 27,29 bzw. 41 SGB VIII angewiesen.
  • Zudem kann der STK im Rahmen einer Bewährungsauflage nach §23 JGG ausgesprochen werden.
  • Nach einer Kostenabklärung ist auch eine freiwillige Teilnahme möglich.

Download: