Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Maßnahme, die vom Jugendgericht nach §10 JGG i.V.m. §§27, 31 bzw. §41 SGB VIII angeordnet wird. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallhilfe. Der/die BetreuungshelferIn soll den KlientInnen bei der Bewältigung von Problemen helfen und somit dessen/deren Selbstständigkeit fördern.
Was wird von mir erwartet?
- aktive Mitarbeit
- Zuverlässigkeit, vor allem bei der Einhaltung der vereinbarten Termine
- Pünktlichkeit
- Offenheit (soweit wie möglich)
Wer führt die Betreuungsweisung durch?
Die Betreuungsweisung wird von einem Sozialpädagogen/ einer Sozialpädagogin des Kontakt Regensburg e.V. durchgeführt.
ZIELGRUPPE
Männliche und weibliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren, die strafrechtlich zum ersten oder wiederholten Mal in Erscheinung getreten sind. Es handelt sich dabei um KlientInnen, deren Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen angesiedelt sind (z.B. Arbeit/Ausbildung, Familie, Freundeskreis, Partnerschaft, finanzielle Situation, Wohnsituation, Umgang mit Behörden etc.).
Ziele
Der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Betreuungsweisung liegt das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" zugrunde. Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:
- Stärkung der Motivation insbesondere in den Bereichen Schule und Arbeit
- Entwicklung von sinnvollem Freizeitverhalten
- Aufbau eines stabilen, positiv einwirkenden Lebensumfeldes
- Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen und Problemen
- Entwicklung von Handlungsalternativen
- Entwicklung von Problembewusstsein im Umgang mit Aggressionen, Frustrationen oder Suchtmitteln
- Erarbeiten von Werten und Normen
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Erkennen und Nutzen der eigenen Ressourcen
- Entwicklung neuer Perspektiven (ohne Straftaten)
INHALTE UND METHODEN
- Zu Beginn der Maßnahme findet eine Situationsanalyse statt, d.h. wir verschaffen uns einen Überblick über die Lebenssituation und die aktuelle Problemlage
- Es werden gemeinsam die Fähigkeiten und Perspektiven unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen und Wünsche herausgearbeitet
- Als nächstes legen wir gemeinsam Schwerpunkte der Zusammenarbeit fest
- In der darauffolgenden Phase werden Problemlösungsstrategien entwickelt. Bei Bedarf können Personen des sozialen Umfelds in die Zusammenarbeit miteinbezogen werden
- Im Laufe der Maßnahme nehmen wir uns durchgehend die Zeit, die erreichten Ziele und Fortschritte mit dem/der KlientIn zu reflektieren
ABLAUF
- Im Erstgespräch erläutern wir dem/der KlientIn die Maßnahme "Betreuungsweisung" mit den damit einhergehenden Mitwirkungspflichten und gehen dabei auf eventuell auftretende Fragen ein
- In der Regel erstreckt sich die Betreuungsweisung über 6-12 Monate. Überwiegend finden mindestens einmal pro Woche Einzelgespräche zwischen KlientIn und BetreuungshelferIn statt. Bei besonderem Bedarf, wie z.B. Kriseninterventionen oder aktuellen komplexeren Arbeitsschwerpunkten (z.B. Erstellung von Bewerbungen) werden mehrmals wöchentlich Treffen vereinbart
- Am Ende der Maßnahme wird ein Bericht erstellt, der an das Jugendgericht, die Bewährungshilfe und/oder das Amt für Jugend und Familie weitergeleitet wird.
- Bei Abbruch der Maßnahme werden Jugendgerichtshilfe und Gericht benachrichtigt. Das Jugendgericht entscheidet über mögliche Konsequenzen
Ansprechpartner/innen
Zusatzinfo & Download
Zugang:
- Jugendrichterliche Weisung gemäß §10 JGG
- Vermittlung durch freie und institutionelle Träger
- Aus Eigeninitiative
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